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„Genug zu haben ist Glück, mehr als genug zu haben ist unheilvoll. Das gilt von allen Dingen, aber besonders vom Geld.“
Lao-Tse (vermutlich 6. Jh. v. Chr.)
Erstgespräch / Probesitzungen

Wenn Sie therapeutische Hilfe suchen, vereinbart man üblicherweise zunächst ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde. Bei diesem Gespräch haben sie die Gelegenheit, den Grund ihres Kommens darzustellen.

  • Körperliche Beschwerden
  • Belastende Beziehungskonflikte
  • Erlittene Traumatisierungen
  • Der Verlust geliebter Personen usw.
ich werde dann möglichst schon im ersten Gespräch versuchen, Ihnen meine Einschätzung über die Diagnose und mögliche Behandlungsindikationen mitteilen. In einer weiteren Sprechstunde können dann diese verschiedenen Behandlungsoptionen erörtert werden, wobei meine Praxis einen Schwerpunkt in Gruppenpsychotherapie hat aus Gründen, die unter dem Stichpunkt Gruppenpsychotherapie ausführlich dargestellt werden. Es gibt aber nach wie vor auch Indikationen zu Einzeltherapie, speziell Indikation zur Kurztherapie.
Im Rahmen dieser Gespräche sollte auch geklärt werden, inwieweit Patient und Therapeut zueinander passen bzw. Patient das Gefühl hat, sich verstanden und angenommen zu fühlen.

Nach den Sprechstunden sprechen können noch weitere Probesitzungen angeschlossen werden. Bis zu diesem Stadium ist ein Wechsel zu einem anderen Therapeuten jederzeit möglich.
Erst wenn sie einen Antrag auf Psychotherapie unterschrieben haben, gilt dies erst einmal als eine Bindung an meine Person bzw. meine Praxis.



Finanzierung

Die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Stundenkontingenten betragen 25 Stunden bei Kurztherapie, 60 - 100 Stunden bei tiefenpsychologischer Psychotherapie und 80 - 150 Stunden bei analytischer Psychotherapie. Private Krankenkassen bieten ganz unterschiedliche Tarife an, die aber in der Regel nicht die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erreichen. Es ist daher bei Privatversicherten ganz wichtig, sich vorher den abgeschlossenen Vertrag anzuschauen oder direkt bei der Versicherung um Auskunft zu bitten. Auch sollten Sie möglichst frühzeitig der Versicherung die Mitteilung machen, dass Sie eine Therapie beginnen wollen oder schon begonnen haben. Psychoanalytische Paar- und Familientherapie sind leider keine Kassenleistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen gestatten aber immerhin, dass ein Einzelpatient unter Einbezug von Angehörigen behandelt werden kann.