Finanzierung

Die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Stundenkontingenten betragen 25 Stunden bei Kurztherapie, 50-80 Stunden bei tiefenpsychologischer Psychotherapie und 240-300 Stunden bei analytischer Psychotherapie.

Private Krankenkassen bieten ganz unterschiedliche Tarife an, die aber in der Regel nicht die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erreichen.
Es ist daher bei Privatversicherten ganz wichtig, sich vorher den abgeschlossenen Vertrag anzuschauen oder direkt bei der Versicherung um Auskunft zu bitten. Auch sollten Sie möglichst frühzeitig der Versicherung die Mitteilung machen, dass Sie eine Therapie beginnen wollen oder schon begonnen haben.
Psychoanalytische Paar- und Familientherapie sind leider keine Kassenleistungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen gestatten aber immerhin, dass ein Einzelpatient unter Einbezug von Angehörigen behandelt werden kann.